Schneeräumen
Gehwege, Hauseingänge und Zufahrten werden von Schnee befreit – so oft, wie es die Wetterlage erfordert.
Winterdienst
Schnee und Glätte kommen oft früh am Morgen – und die Räum- und Streupflicht gilt trotzdem. Wir übernehmen den Winterdienst für Ihre Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Stellplätze, damit niemand ausrutscht und Sie sich keine Sorgen machen müssen.

Der Winterdienst wird vorab für die Saison vereinbart. Bei Schneefall oder Glätte rücken wir dann selbstständig aus.
Gehwege, Hauseingänge und Zufahrten werden von Schnee befreit – so oft, wie es die Wetterlage erfordert.
Abstumpfende Streumittel auf Wegen und Treppen, damit Bewohner, Kunden und Lieferanten sicher ankommen.
Eingangsbereiche, Außentreppen und Wege zu Mülltonnen und Garagen – die Stellen, an denen es am häufigsten glatt wird.
Stellplätze, Hofflächen und Einfahrten von Wohnanlagen und Firmengeländen.
Auf Wunsch dokumentieren wir die Einsätze mit Datum und Uhrzeit – hilfreich für Verwaltungen und Eigentümer.
Eine Vereinbarung für den ganzen Winter: Sie müssen nicht bei jedem Schneefall neu anrufen.
Sie sind tagsüber unterwegs, im Urlaub oder möchten früh morgens nicht mehr selbst zur Schaufel greifen.
Die Räum- und Streupflicht der Anlage zuverlässig erfüllen – ohne die Bewohner einteilen zu müssen.
Kunden, Mitarbeitende und Lieferanten sollen sicher zum Eingang kommen – auch bei Schnee.
Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt. Nennen Sie uns Adresse und die zu räumenden Flächen.
Wir sehen uns die Flächen an und erstellen ein unverbindliches Angebot für die Saison.
Bei Schneefall oder Glätte räumen und streuen wir – Sie müssen nichts weiter tun.
Am schnellsten geht’s per WhatsApp mit Fotos – oder rufen Sie uns an: +49 176 849 012 87.
Unser Winterdienst ist in Heilbronn und den umliegenden Gemeinden im Einsatz. Da die Kapazitäten im Winter begrenzt sind, empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage.
Häufige Fragen
In der Regel sind die Eigentümer bzw. Anlieger für die Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich. Die genauen Zeiten und Pflichten regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Die Pflicht kann an einen Winterdienst übertragen werden.
Am besten im Herbst. Der Winterdienst wird für die ganze Saison vereinbart, damit wir die Einsätze planen und bei Schneefall zuverlässig ausrücken können.
Fragen Sie uns gern. Planbar und zuverlässig ist der Winterdienst aber vor allem mit einer Saisonvereinbarung, weil wir unsere Touren im Voraus festlegen.
Gehwege, Hauszugänge, Außentreppen, Einfahrten, Hofflächen und Parkplätze. Den genauen Umfang legen wir im Angebot fest.
Sprechen Sie uns einfach an — wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
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